Bis anhin haben einige Krankenkasse individuell aus der Zusatzversicherung einen Beitrag an die podologische Behandlung geleistet. Der Bundesrat hat entschieden, dass ab 1. Januar 2022 die
durch den Arzt verordnete und von Podologinnen und Podologen HF durchgeführte medizinische Fusspflege bei Personen mit Diabetes von der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet wird.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind Podologinnen und Podologen EFZ von dieser Leistung ausgenommen. Das heisst, dass die Behandlungskosten nur von der OKP übernommen wird, wenn eine Podologin oder ein
Podologe die Höhere Fachprüfung absolviert hat.