Ab 1. Januar 2022 werden bei Diabetiker mit Neuropathie oder Angiopathie eine definierte Anzahl Behandlungen, die durch den Arzt verordnet und von Podologinnen HF
und Podologen HF durchgeführte medizinische Fusspflege, von der Grundversicherung rückvergütet.
Auf der folgenden Homepage sehen Sie, welche Podologie-Praxen über die Grundversicherung abrechnen:
https://www.ops.swiss/leistungserbringende
Für meine podologischen Behandlungen erhalten Sie von einzelnen Krankenkassen aus der Zusatzversicherung einen Beitrag. Gerne können wir Ihre Situation individuell anschauen und besprechen.